Sofern in den Anleihebedingungen für den Fall einer
Gläubigerversammlung ein Anmeldeerfordernis festgeschrieben
ist, wird unsere Anmeldestelle tätig. Hier liegt der
Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Anmeldestelle auf
Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz
(SchVG). In Absprache unterstützen wir auch Insolvenzgerichte,
-verwalter bei der Betreuung von Gläubigerversammlungen nach
der Insolvenzordnung (InsO).
Bei
Gläubigerversammlungen in Präsenz ist der verantwortliche
Mitarbeiter aus der HCE Consult Anmeldestelle bei der
Registration der Gläubiger vor Ort anwesend, um mögliche
Problemfälle im persönlichen Kontakt zuklären.
Bei
Abstimmungen ohne Versammlung nach § 18 SchVG unterstützt
unsere Anmeldestelle den vom Schuldner beauftragten Notar oder
den Gemeinsamen Vertreter der Gläubiger bei der Erfassung und
Verwaltung der Abstimmungen. Die Mitarbeiter bereiten die
Unterlagen und das Ergebnis übersichtlich und leicht prüfbar
für den Notar oder den Gemeinsamen Vertreter auf.