Wir verarbeiten die gelieferten Anmeldedaten über die
DAMBA-Schnittstelle als auch nach Standard ISO 20022
(Swift). Sofern die Satzung einer AG oder SE
verpflichtend einen Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
Vorgaben des Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU)
2018/1212 verlangt (§ 67c Abs. 3 AktG) führen wir zu allen
Anmeldungen eine lückenlose Prüfung der eingereichten
Unterlagen durch. Unterstützt wird die Anmeldestelle zu
den üblichen Geschäftszeiten durch eine qualifizierte
Aktionärshotline. Auf Wunsch übernehmen wir auch die
Erfassung und Verwaltung von Gäste- und Pressekarten.
Unser
Team hat umfangreiche Erfahrungen mit strittigen
Hauptversammlungen insb. bei Bewertungsfragen im Hintergrund
(Squeeze-Out, Verschmelzung, Sachkapitalerhöhungen).
Bei
Präsenzhauptversammlungen ist mit den Systemen von HCE Consult
die Abstimmungen im Subtraktions- oder Additionsverfahren
möglich. Dabei bieten wir papiergebundene sowie digitale
Abstimmtechniken an. Wobei unsere Empfehlung klar in
Richtung schneller, digitaler und dabei sehr sicheren
digitalen Abstimmtechnologien geht.
Das HCE Consult
Portal bietet alle Funktionen für die Durchführung von
virtuellen Versammlungen gemäß § 118a AktG sowie hybriden
Veranstaltungen, mit allen Optionen, die der § 118 Abs. 1
AktG den Gesellschaften einräumt.
Für alle
Durchführungsformen steht ein leistungsfähiges und auf die
Bedürfnisse des Kunden individuell anpassbares Internetportal
zur Verfügung. Dies kann nur die Anmeldephase vor der
Hauptversammlung betreffen oder die rein virtuelle bzw.
hybride Durchführung der Hauptversammlung, bei welcher das
Internetportal dann den technischen Rahmen für den Aktionär
darstellt. Natürlich ist hier der barrierefreie Zugang zu den
digitalen Services gewährleistet.


Unsere Anmeldestelle verarbeitet die eingereichten
Depotbestätigungen nach § 10a AktG.
Die IT-Systeme
von HCE Consult beinhalten standardmäßig spezielle Funktionen
für Anforderungen in Österreich:
Die Anforderungen für virtuelle oder hybride Versammlungen
gemäß dem Bundesgesetz über die Durchführung virtueller
Gesellschafterversammlungen (VirtGesG) werden zu 100%
erfüllt.
Bei der Aktionärsregistration können rasch und einfach Bestände aus einer Depotbescheinigung „gesplittet“ werden.
Für die Abstimmung per Akklamation hält HCE Consult eine gesonderte Funktion zur sicheren Erfassung der zugerufenen Stimmkarten-Nummern und eine sofortige Präsentation der Ergebnisse beim Versammlungsleiter und der Bühnenleinwand vor.
Sprachliche Anpassungen an österreichische Begrifflichkeiten
sind selbstverständlich.
In Luxemburg liegt die Herausforderung meist weniger in der
Betreuung des Kunden am Tag der Hauptversammlung sondern
aufgrund der von vielen institutionellen Anlegern geprägten
Aktionärsstruktur und einer Vielzahl satzungsindividueller
Regelungen zur rechtswirksamen Anmeldung in der Anmeldestelle.
Mit unserer leistungsfähigen Software können wir die teils
sehr Kunden individuellen Anmeldeerfordernisse sicher,
effektiv und transparent abbilden.
